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   BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64   

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BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64 (https://dejure.org/1965,122)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1965 - III C 192.64 (https://dejure.org/1965,122)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - III C 192.64 (https://dejure.org/1965,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Vertreibungsschäden von Verfolgten außerhalb des Geltungsbereiches des Gesetzes - Ruhen von Ansprüchen solcher Personen, die am 31. Dezember ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    7. FeststellungsDV § 7 Abs. 1 S. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 67
  • MDR 1966, 440
  • WM 1966, 1154
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Daß grundsätzlich auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung eine Begrenzung durch die Einführung von Stichtagen, wenn sie gerechtfertigt ist, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 3, 58 [148] und. 288 [337]; 13, 31 [38]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat hierzu festgestellt, daß eine Ermächtigungsnorm nicht so bestimmt wie irgend möglich, sondern nur hinreichend bestimmt zu sein braucht (BVerfG in NJW 1959, 475).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Maßgebend ist der in der Bestimmung zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Ermächtigungsnorm und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den die Ermächtigung gestellt ist (BVerfGE 1, 299 [312]).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Daß grundsätzlich auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung eine Begrenzung durch die Einführung von Stichtagen, wenn sie gerechtfertigt ist, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 3, 58 [148] und. 288 [337]; 13, 31 [38]).
  • BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51

    Finanzausgleichsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden (BVerfGE 1, 117 [134 f.]; NJW 1959 a.a.O.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 425/58

    Ende der Jahresfrist bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Auch der "Geltungsbereich des Lastenausgleichsgesetzes" und der "Gebietsstand des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937" stellen Umschreibungen dar, die von den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten hinsichtlich ihres Umfanges abzugrenzen sind, ohne daß deswegen die entsprechenden Vorschriften wegen der Unbestimmtheit ihres Wortlauts ihrer Wirksamkeit entbehren; denn es genügt, daß der gebrauchte Begriff bestimmbar ist, insbesondere in dem Bereich der Leistungsverwaltung, bei der keine besonders strengen Anforderungen an die Bestimmtheit der Rechtsnormen gestellt werden (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57]; 17, 67 [BVerfG 24.07.1963 - 1 BvL 10/63][78]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Auch der "Geltungsbereich des Lastenausgleichsgesetzes" und der "Gebietsstand des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937" stellen Umschreibungen dar, die von den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten hinsichtlich ihres Umfanges abzugrenzen sind, ohne daß deswegen die entsprechenden Vorschriften wegen der Unbestimmtheit ihres Wortlauts ihrer Wirksamkeit entbehren; denn es genügt, daß der gebrauchte Begriff bestimmbar ist, insbesondere in dem Bereich der Leistungsverwaltung, bei der keine besonders strengen Anforderungen an die Bestimmtheit der Rechtsnormen gestellt werden (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57]; 17, 67 [BVerfG 24.07.1963 - 1 BvL 10/63][78]).
  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvL 21/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Zur Klärung von Zweck, Inhalt und Ausmaß der Ermächtigung können also, wie auch sonst bei der Auslegung einer Vorschrift, der Sinnzusammenhang der Norm mit anderen Vorschriften und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt, berücksichtigt werden (BVerfGE 7, 267 [BVerfG 11.02.1958 - 2 BvL 21/56] [272 f.] und 7, 282 [291]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 10/63

    Nichtigkeit des § 45 Abs. 1 HS 2 BversG

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
    Auch der "Geltungsbereich des Lastenausgleichsgesetzes" und der "Gebietsstand des Deutschen Reichs vom 31. Dezember 1937" stellen Umschreibungen dar, die von den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten hinsichtlich ihres Umfanges abzugrenzen sind, ohne daß deswegen die entsprechenden Vorschriften wegen der Unbestimmtheit ihres Wortlauts ihrer Wirksamkeit entbehren; denn es genügt, daß der gebrauchte Begriff bestimmbar ist, insbesondere in dem Bereich der Leistungsverwaltung, bei der keine besonders strengen Anforderungen an die Bestimmtheit der Rechtsnormen gestellt werden (BVerfGE 11, 50 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57]; 17, 67 [BVerfG 24.07.1963 - 1 BvL 10/63][78]).
  • BVerwG, 28.11.1969 - III C 133.68

    Verfolgungsschaden, Ständiger Aufenthalt in Ungarn am 31.12.1952

    Aus welchen Gründen der Geschädigte an diesem Stichtag seinen ständigen Aufenthalt in den genannten Gebieten hatte, ist bei Anwendung des § 7 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV ohne Bedeutung (Fortführung von BVerwGE 23, 67).

    Dem objektiven Gesichtspunkt der Beziehungen der Person zu einem bestimmten Gebiet oder Ort komme insoweit ausschlaggebende Bedeutung zu (Hinweis auf BVerwGE 23, 67).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 (BVerwGE 23, 67) dahin erkannt, daß die gesetzliche Grundlage für § 7 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV, nämlich die Ermächtigungen des § 359 Abs. 2 LAG und des § 11 a Abs. 2 FG, mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG im Einklang steht.

    Das hat der Senat in BVerwGE 23, 67 ebenfalls entschieden.

  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs

    Zudem braucht sich die dort von der Bundesrepublik abgegebene Erklärung bei sinngemäßer Auslegung nicht auf den Personenkreis zu beziehen, dessen Betreuung bei objektiver Würdigung Österreich zuzurechnen ist (s. a. BVerwGE 23, 67 (70); 34, 234 (235 f.)).
  • BVerwG, 03.11.1966 - III B 68.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des ständigen

    Demgegenüber hat der beschließende Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - dahin erkannt: "Der Wille oder eine Absicht des Betreffenden, seinen Aufenthalt ständig zu haben oder beizubehalten, kommt lediglich als Beweisanzeichen für die Ständigkeit des Aufenthalts in Betracht, wenn darüber zu entscheiden ist, welcher von mehreren tatsächlich bestehenden Aufenthalten als ständiger anzusehen ist, nicht aber dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nur ein tatsächlicher Aufenthalt in einem Gebiet (hier der Sowjetunion) in Frage steht.

    Zwar weicht das angefochtene Urteil, das am 21. Januar 1966 ergangen ist, von dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1965 (a.a.O.) ab; es beruht aber nicht auf dieser Abweichung.

  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 47.70

    Begriff des ständigen Aufenthalts im Bereich der Regelung von Vertreibungsschäden

    Ergeben bereits objektive Gesichtspunkte, daß am Stichtage ein ständiger Aufenthalt in einem bestimmten Gebiet oder Ort vorhanden war, kommt es auf einen entgegenstehenden Willen nicht an (Fortsetzung von BVerwGE 23, 67).

    In der Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - (BVerwGE 23, 67) ist ausgeführt, ob ein Aufenthalt, d.h. ein Verweilen in einem Gebiet oder an einem Ort, ständig oder nur vorübergehend gewesen sei, beurteile sich nach den gegebenen Tatsachen, insbesondere nach der Dauer und Regelmäßigkeit des Verweilens.

  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65

    Abhängigkeit der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens vom Erfüllen der

    (Vgl. Urteil des III. Senats vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 -.).

    Indessen kann sich der Kläger auch auf diese Verordnung - wie der III. Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - näher dargelegt hat - nicht mit Erfolg berufen; denn sein Recht, den Schaden geltend zu machen, "ruht" zufolge § 7 Abs. 1 Satz 2 der 11. LelstungsDV-LA.

  • BVerwG, 09.09.1968 - III B 44.68

    Ständiger Aufenthalt in der Bundesrepublik bei vorübergehender Anwesenheit in

    Demgegenüber hat der beschließende Senat in seinem in BVerwGE 23, 67 veröffentlichten Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - dahin erkannt: "Der Wille oder eine Absicht des Betreffenden, seinen Aufenthalt ständig zu haben oder beizubehalten, kommt lediglich als Beweisanzeichen für die Ständigkeit des Aufenthalts in Betracht, wenn darüber zu entscheiden ist, welcher von mehreren tatsächlich bestehenden Aufenthalten als ständiger anzusehen ist, nicht aber dann, wenn nur ein tatsächlicher Aufenthalt in einem Gebiet in Frage steht.

    Wie der Senat in BVerwGE 23, 67, 73 [BVerwG 16.12.1965 - III C 192/64] entschieden hat, kommt insoweit dem objektiven Gesichtspunkt der Beziehung einer Person zu einem bestimmten Ort oder zu einem bestimmten Gebiet eine ausschlaggebende Bedeutung zu.

  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 15.72

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Herabsetzung eines Schadensbetrages

    Ein dahin gehender Wille wird nur dann erheblich, wenn zu entscheiden ist, welcher von mehreren gleichzeitigen rechtserheblichen Aufenthalten der ständige Aufenthalt ist (vgl. die Entscheidungen vom 30. Januar 1959 - BVerwG IV C 316.57 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 15], vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - [BVerwGE 23, 67 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 36], vom 3. November 1966 - BVerwG III B 68.66 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 87], vom 11. Juni 1968 - BVerwG III C 6.67 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 91], vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234] und vom 28. Januar 1971 - BVerwG III C 47.70 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 95]).
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 131.65

    Zurückstellung von Ausgleichsleistungen an Bewohner von Ostvertreibungsgebieten -

    In seinen Urteilen vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 (ZLA 1966, 120 = MDR 1966, 440) und BVerwG III C 197.64 - hat der Senat die Gültigkeit dieser Bestimmung vor allem im Hinblick darauf bejaht, daß das Lastenausgleichsgesetz bei der Geltendmachung von Vertreibungsschäden eine räumliche Beziehung des Geschädigten zum Bundesgebiet an bestimmten Stichtagen voraussetze und daß, wenn hiervon bei Verfolgten Abstand genommen würde, es gleichwohl gerechtfertigt sei, zu einem gewissen Stichtag wenigstens einen Wohnsitz in einem Lande, das nicht zu den ... ... gehörte, zu verlangen.
  • BVerwG, 22.06.1972 - III C 27.71

    Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden - Gleichbehandlungsgrundsatz bei

    Der Senat hat die hier einschlägige Vorschrift des Satzes 2 wiederholt überprüft und für gesetz- und verfassungsmäßig erkannt (Urteile vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - [BVerwGE 23, 67 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 36] und vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - [BVerwGE 34, 234 = Buchholz 427.207 § 7 Nr. 7]).
  • BVerwG, 15.10.1970 - III C 2.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Bewilligung einer Ausgleichsleistung

    Es wird insoweit verwiesen auf die Darlegungen des erkennenden Senates in seinen Urteilen vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - (BVerwGE 23, 67) und vom 28. November 1969 - BVerwG III C 133.68 - (BVerwGE 34, 234).
  • BVerwG, 16.11.1967 - III C 23.67

    Geltendmachung eines Hausratverlustes als Vertreibungsschaden - Begriff der

  • BVerwG, 07.09.1967 - III C 75.64

    Entschädigung für den Verlustes eines Grundstücks - Ausgleichszahlungen an

  • BVerwG, 18.01.1991 - 3 C 20.90

    Wirksamkeit eines ergangenen Urteils nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • BSG, 30.10.1969 - 8 RV 635/68

    Zur Bemessung des Schadensausgleiches der Witwe eines gefallenen Majors auf der

  • BVerwG, 08.08.1968 - III B 33.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 137.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 18.10.1968 - III B 79.68

    Mangelnde Erfüllung der Stichtagsvoraussetzungen wegen sechsjährigem Aufenthalt

  • BVerwG, 10.07.1968 - VI C 65.65

    Gewährung von Unfallausgleich für einen vor der Verkündung des Deutschen

  • BVerwG, 14.02.1967 - III B 77.66

    Stichtagsvoraussetzungen für die Geltendmachung eines Vertreibungsschadens -

  • BVerwG, 22.09.1966 - III C 5.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.05.1970 - V B 56.69

    Leistungen aus dem Härtefonds des Lastenausgleichs für Vertreibungsschäden an

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